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> Stipendium, für die Studiengebühren
Purple_Helmut
Beitrag Mar 15 2007, 01:57 PM
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Hi,

ihr habt heute sicher auch den info-brief von der haw wegen der kommenden studiengebühren bekommen. das stehen ja eine ganze reihe ausnahmen die ja auch recht verständlich erklärt sind. aber was zum geier hat es mit diesem leistungsorientierten Stipendium für Studenten mit herausragenden Leistungen auf sich?

inhaltlich alles zu finden auf haw-hamburg.de/studiengebuehren

Habe gegoogelt aber nix darüber gefunden was denn nun "herausragend" bedeutet und wie man das bekommen kann (sollte man sich denn dafür halten biggrin.gif)

Weiß da jemand von euch genaueres? unsure.gif


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Das Reh springt hoch, das Reh springt weit,
warum auch nicht, es hat ja Zeit....
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Pooh
Beitrag Mar 15 2007, 04:11 PM
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das steht alles da... http://www.haw-hamburg.de/8726.0.html smiley_mini082.gif

(5) Herausragende Leistungen in Diplomstudiengängen liegen dann vor, wenn die oder der Studierende
a) innerhalb der Regelstudienzeit des gesamten Studienganges die von der jeweiligen Prüfungs- und Studienordnung vorgeschriebene Vordiplomprüfung bestanden hat und
b) dabei ihre oder seine Durchschnittsnote der Vordiplomprüfung zu den 15 von Hundert besten Durchschnittsnoten der unter Buchstabe a) festgelegten Gruppe gehört.
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Marlen
Beitrag Mar 15 2007, 04:14 PM
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Machen musst Du da gar nichts. Wenn Du zu den Herausragenden gehörst, wirst Du von der Hochschule durch einen Bescheid informiert. Bis dahin heißt es abwarten und hoffen.

Alle Informationen findest Du hier.

Ich habe allerdings auch noch eine Frage: Bezieht sich das Stipendium rückwirkend auf alle Studenten oder nur auf die, die quasi ab jetzt Ihr Vordiplom machen?

Vielleicht weiß da jemand mehr???

Marlen

Der Beitrag wurde bearbeitet von Marlen - Mar 15 2007, 04:15 PM Uhr.
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Pooh
Beitrag Aug 26 2008, 08:46 AM
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Hallo,
ich hab da mal ne Frage....nun soll es bei den Studiengebühren ja diese Neuregelung geben. Ich hab letztes Semester dieses Stipendium bekommen, dass ich bis WS 09/10 von den allgemeinen Studiengebühren befreit bin.... smiley_mini181.gif Behält dieser Wisch denn auch bei der Neuregelung seine Wirkung?!? smiley_mini033.gif Jemand ne Idee???
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mabe
Beitrag Aug 27 2008, 06:39 AM
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Hallo Pooh,

ja diese Regelung bleibt weiterhin bestehen. Die neue Regelung mit den Studiengebühren betrifft generell ja nur die Höhe und den Zeitpunkt der Zahlung und nicht dein Stipendium. Ich selber habe auch das Stipendium. Habe selber auch keine Zahlungsaufforderung zum neuen Semester bekommen.

Gruß
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Pooh
Beitrag Oct 16 2008, 06:49 PM
Beitragslink: #6





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na super... mad.gif

Übergangsregelungen für das WS 2008/09 für Studierende mit Befreiungsbescheiden, die nach alter Rechtslage für längere Zeiträume gelten sollten

Einige Studierende haben in den vergangenen Semestern Befreiungsbescheide erhalten, durch die sie für mehrere Semester von der Allgemeinen Studiengebühr ausgenommen wurden.

Mit Änderung der Gesetzeslage verändern sich auch die Befreiungsvoraussetzungen für diese Studierenden, die sich aufgrund der Gesetzesänderungen nicht auf Vertrauensschutz berufen können.

Für das WS 2008/09 gilt für alle Studierenden, die per Befreiungsbescheid über das SS 2008 hinaus von der Allgemeinen Studiengebühr ausgenommen wurden, eine Übergangsregelung, so dass sie im WS 2008/09 noch von der Gebührenpflicht ausgenommen bleiben.

Die seinerzeit für längere Zeiträume ausgesprochenen Befreiungen werden bis zum 28.02.2009 per Bescheid zurückgenommen, der ebenfalls per Mail an die betreffenden Studierenden versendet wird.

In Zukunft werden Befreiungen nur noch semesterweise ausgesprochen und erfolgen Ausnahmen von der Gebührenpflicht nur noch nach geänderter Gesetzeslage.
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