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| FSR Wirtschaft |
Jan 27 2004, 10:24 AM
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#1
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nicht angemeldet |
DER FSR WIRTSCHAFT INFORMIERT:
Einen Tipp zur Rückmeldung und was bezüglich der Metropolregion im Brief stecken muss: (ZITAT) "auf der Grundlage des § 6 Abs.6 HmbHG in Verbindung mit der Metropolregionsverordnung ist die HAW Hamburg berechtigt, eine Bestätigung über Ihren Hauptwohnsitz zu verlangen. Zum Nachweis reicht auch die Kopie des Personalausweises oder eine Meldebescheinigung, die nicht aktuell sein muss. Dieser Text stammt aus einer email von der Präsidentin an einen nachfragenden Studenten!!!" |
| Purple_Helmut |
Jan 27 2004, 10:46 PM
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#2
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![]() Gruppe: Members Beiträge: 400 Mitglied seit: 27-August 03 Aus: Hamburg Mitglieds-Nr.: 200 |
wie sieht denn die rückmeldung eigentlich aus?
muß ich den betrag überweisen und dann kopie des kontoauszugs und perso-kopie mitschicken, und das wars dann? achja: an welche adresse denn überhaupt? (ich könnte zwar selber nachgucken bin aber zu faul... -------------------- Das Reh springt hoch, das Reh springt weit,
warum auch nicht, es hat ja Zeit.... |
| Spedrum |
Jan 27 2004, 11:03 PM
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#3
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![]() Gruppe: Members Beiträge: 1185 Mitglied seit: 18-March 03 Aus: Hamburg Mitglieds-Nr.: 7 |
Nichts für ungut, aber solche Faulheit wird nicht belohnt.
Du hast in deinen Unterlagen sicherlich einen Brief von der HAW. In diesem Brief hast du seinerzeit deinen studienausweis, semesterticket und imma-bescheinigungen erhalten. In diesem Brief steht auch drin bis wann die rückmeldefrist besteht und wohin man überweisen soll. Also los los - nachschauen - bezahlen - genießen ! tschö mit ** naja is alt der Spedrum -------------------- aka Marko Zschätzsch
<img src="http://www.spedrum.de/images/xing_big02.jpg"> |
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LoFi Version | Aktuelles Datum: 22nd May 2012 - 10:34 AM |